Text der Stellungnahme zur Dienstrechtsnovelle 2013 - Pädagogischer Dienst

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Schulbibliotheken an AHS“ übermittelt in offener Frist ihre Stellungnahme zum Regierungsentwurf der Dienstrechtsnovelle 2013 – Pädagogischer Dienst.

 

Die Abschaffung der "Zentralen Schulbibliothek an höheren Schulen unter Mitarbeit von Schüler/innen" in ihrer gegenwärtigen Form wird entschieden abgelehnt und ist inakzeptabel. Eine leistungsfähige und den gestiegenen Anforderungen im pädagogischen und medialen Bereich entsprechende Schulbibliothek, wie sie auch im Grundsatzerlass Leseerziehung des bm:ukk vom Baden, 22. 9. 2013

 

10. Juni 2013 gefordert wird, ist ohne pädagogisch und fachdidaktisch ausgebildete Schulbibliothekar/innen nicht realisierbar.

 

Die Abschaffung ausgebildeter Lehrkräfte (Allgemeinbildung Sekundarstufe 1 und 2) als Schulbibliothekar/innen an AHS bedeutet einen gravierenden Verlust an Unterrichts- und Schulqualität und einen Rückgriff auf überholte Vorstellungen und Bilder einer Bibliothek, wie sie von der Weiterentwicklung zu multimedialen Lern- und Arbeitsräumen längst überholt wurden.

 

Die Schulbibliothek als zentraler Ort für individuelles, differenzierendes und eigenverantwortliches Lernen benötigt Kolleginnen und Kollegen aus dem Lehrerteam des Schulstandortes, die für diese Tätigkeit nach einem bundesweiten Standard entsprechend qualifiziert und fortgebildet wurden/werden.

 

Eine funktionierende Schulbibliothek erfordert im Sinne schulischer Qualitätssicherung (vgl . SQA – Schulqualität Allgemeinbildung) eine ständige Weiterentwicklung und die Ausarbeitung neuer pädagogischer und didaktischer Konzepte in Zusammenarbeit mit den Fachkolleg/innen, die qualitätvoll nur aus eigenen Unterrichtserfahrungen heraus gestaltet und organisiert werden kann. Hier geht es um die Entwicklung neuer Zugänge, die Einbindung neuer Technologien und die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse aus dem Bereich der Unterrichts- und Jugendforschung.

 

Die Schulbibliothek als Zentrum der Leseförderung in der Schule benötigt Lehrer/innen (Allgemeinbildung Sekundarstufe 1 und 2) als Schulbibliothekar/innen, die Leseerziehung initiieren und koordinieren. Außerdem motivieren sie Kolleg/innen im Sinne des ministeriellen Grundsatzerlasses zur Leseerziehung, „Lesen in allen Fächern“ zu betreiben. Nur auf diese Weise ist eine Steigerung der Lesekompetenz der Schüler/innen, die als unerlässlich für den Schulerfolg und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gilt, zu gewährleisten.

 

Mit dem heurigen Schuljahr startet die „Vorwissenschaftliche Arbeit“ an allen AHS, so müssen z. B. in einigen Monaten die Themenstellungen und Erwartungshorizonte abgegeben werden. Dabei zeigt sich, wie gerade in der schulbibliothekarischen Arbeit die Entwicklung der unterschiedlichen Kompetenzen (Textkompetenz, Informationskompetenz, Methodenkompetenz, Medienkompetenz …) zusammenläuft und ineinander greift und die Betreuung durch Lehrer/innen als Schulbibliothekar/innen unverzichtbar ist.

 

Daher fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft „Schulbibliotheken an allgemeinbildenden höheren Schulen“ auch für das neue Dienstrecht:

 

* AHS-Lehrer/innen (bzw. Lehrpersonal Allgemeinbildung Sekundarstufe 1und 2) als ausgebildete

Schulbibliothekar/innen an AHS und keine (vollständige oder teilweise) Reduzierung auf

Verwaltungspersonal oder Personal von außen

 

* volle Einrechnung der schulbibliothekarischen Tätigkeit in die Lehrverpflichtung wie bisher (keine

Reduzierung im Umfang und keine Zulagenregelung)

 

Download
Die vollständige Stellungnahme der Bundes-ARGE als Download
In dieser Form am 23.9.2013 an Bundeskanzleramt und Parlament übermittelt.
Stellungnahme ARGE Parlament Endf..pdf
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